Am 27. August 1795 macht Johann Weber eine Eingabe um Schildgerechtigkeit und weist darauf hin, dass er bereits eine Straußwirtschaft betrieben hat. Ohne Schildgerechtigkeit durfte er die Heckenwirtschaft nicht länger betreiben. Er versichert, dass außer ihm kein Wirt in Haibach sei.
(Für 1738 bis 1740 ist jedoch ein Gasthaus zum Goldenen Fass belegt, bzw. wird von der „Goldene Fasswirthin“ gesprochen.1783 ist ein Wirt Mathias Mandel genannt, jedoch ohne Schildname.)
Weber erhält die Genehmigung nicht. Erstens hat sein Schwager Johannes Bergmann, der mit ihm im Haus wohnt, einen Einspruch eingelegt, weil der „Keller des Hauses durch das Abhalten von Tanzstunden bereits Schaden genommen hat“. Schultheiß Josef Bahmer ist ebenfalls gegen eine Genehmigung, weil er selbst Interesse an einem Schenkgewerbe hat. Das Vogteiamt begründet die Ablehnung, wegen der „Unanständigkeiten in dem Hause, die für die Moralität der Haibacher Jugend die schändlichsten Beispiele abgaben und von ihm nach den Pflichten eines redlichen Hauswirts nicht gleichgültig hätten angesehen werden sollen.“
1811 beantragt der Schwiegersohn des Bürgermeisters, Wendelin Baumann, eine Schildrechtsverleihung „Zum Grünen Baum“, die er am 22.Mai 1812 erhält. Mit dem Bau eines Tanzsaales wird der Betrieb vorangebracht. Am 11. April 1849 verzichtet Baumann jedoch auf seine Konzession. Er übergab an seinen „Ortsnachbarn“ Valentin Baumann, der die Konzession in seinem Haus gegenüber übernahm. Später ging diese Konzession an Konrad Ebert über.
Dieser stammte aus Obernau und hatte am 15. Juni 1839 die Erlaubnis erhalten, in Haibach das Küferhandwerk auszuüben und dort selbst zu wohnen. Geboren war Ebert 1806 in Obernau und stammte aus der dortigen Gaststätte „Zum Anker“. Er heiratete in Haibach in die Gaststätte „Grüner Baum“ ein. Gemeinsam mit seiner Frau Theresia Baumann übernahm er wenige Jahre später die Gaststätte und begründete die Haibacher Familie der „Eberts“, die den Grünen Baum jahrzehntelang führte.
(siehe auch Bauernhof Ebert)