Im Jahr 1890 beschloss die Grünmorsbacher Gemeindeversammlung einen eigenen „Leichenacker“ zu errichten. Bisher mussten die Toten in dem Ort beerdigt werden, zu dessen Pfarrei sie gehörten, also bis 1821 in Oberbessenbach, dann in Schweinheim. Als 1892 der Friedhof eröffnet wurde, war kein Geld für eine „Seelenkapelle“ vorhanden. Nur ein gusseisernes Kreuz auf einem Sandsteinsockel wurde erstellt. Inschrift: Es ist vollbracht – 1892

Durch eine unsachgemäße Restaurierung steht heute fälschlicherweise die Jahreszahl 1802 auf dem Sockel. Das Kreuz stand zunächst zentral am oberen Ende des Mittelganges. Durch die Erweiterung des Friedhofes (oberen Teil) im Jahre 1954 musste auch das gusseiserne Kreuz versetzt werden. Der Mittelgang des alten Friedhofs wurde linear verlängert und an dessen oberen Endes das Kreuz von 1892 neu gesetzt.

1993 erfolgte auf Antrag der Gemeinde der Eintrag in die Denkmalliste. Nur zwei Jahre später wurde dieser Denkmalschutz nicht mehr beachtet. Zusammen mit dem Neubau der Aussegnungshalle 1995 bekam das alte Kreuz einen neuen Standort. Es wurde an die neu errichtete Stützwand versetzt, wo es jegliche Wirkung verlor. Die in Grundriss und Höhe geschwungene Ummauerung am ursprünglichen Standort wurde abgerissen. Erst als im Jahr 2000 der Mittelgang des Friedhofes hergerichtet wurde, kam das Kreuz wieder auf seinen alten Platz in den Mittelpunkt der Sichtachse des Mittelganges.

 Das Friedhofskreuz steht unter Denkmalschutz. D-6-71-124-19 Friedhofskreuz, Gußeisenkruzifix mit Sandsteinsockel

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